Brandschaden

Brandschaden wird beseitigt. Brandschaden wird beseitigt.

Richtlinien zur Sanierung des Brandschaden

Die Brandschadensanierung beinhaltet alle Maßnahmen und Tätigkeiten, die zur Beseitigung der brandbedingten Belastungen im kontaminierten Bereich erforderlich sind.

Die Brandschadensanierung beginnt im Hinblick auf evtl. Zutrittsbeschränkungen wegen der Ursachenforschung, Beweissicherung oder Einsturzgefahr, erst nach Freigabe des Zutritts mit den Sofortmaßnahmen.

Die Sofortmaßnahmen beinhalten die Sicherung der Schadstelle gegen Zutritt Unbefugter, den Korrosionsschutz, die Sicherung von Einrichtungsgegenständen und Waren, Trocknungsmaßnahmen und Verhinderung einer Umweltgefährdung. Nach der Sofortmaßnahme der Brandschadensanierung erfolgt die Dekontamination und Reinigung der betroffenen Gegenstände und Räume, das Aufräumen und Entschutten der Brandstelle, die Entsorgung der Brand- und Sanierungsabfälle.

Beeinflussende Faktoren bei der Brandschadensanierung

Die räumliche Ausdehnung des brandverschmutzten Bereiches z.B. gering bis ca. 1 qm Ausdehnung oder ausgedehnt, wenn sich der Brand über mehrere Bereiche erstreckt.

Das Brandgut ist ein wesentliches Kriterium zur Beurteilung der Schadstofffreisetzung bei Brandschäden. Von geringen Mengen an kunststoffhaltigen Materialien ist auszugehen, wenn lediglich haushaltsübliche Mengen beim Brand betroffen sind. Von großen Mengen an kunststoffgebundenen Materialien ist auszugehen, wenn z. B. gedämmte Dachflächen , Produktions- und Lagerbereiche, umfangreiche Kabeltrassen und dergleichen vom Brand betroffen waren.

Die Bewertung der Brandbedingungen somit der Brandverlauf ist ein wichtiger Faktor bei der Brandschadensanierung. Denn bei einem Schwelbrand (Brand unter Sauerstoffmangel) somit unvollständiger Verbrennung muss mit der Freisetzung von Ruß und Schadstoffen insbesondere von PAK gerechnet werden.

Demzufolge wird der Verschmutzungsgrad bei Bränden in minimale Verschmutzung, deutliche Verschmutzung und sehr starke Verschmutzung unterschieden.

Nach der Bewertung dieser Faktoren wird in Gefahrenbereiche von GB 0, GB 1, GB 2, oder GB 3 unterschieden und hierfür die erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Brandschadensanierung eingesetzt.